Am 20. 10. 2005 legte die Europäische Kommission den Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen vor, der auf alle betrieblichen Zusatzrentensysteme Anwendung finden soll, die nicht unter den Anwendungsbereich der VO 1408 (Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) fallen. Ziel des RL-Vorschlags ist es, Freizügigkeitshindernisse zwischen Mitgliedstaaten sowie innerstaatliche Mobilitätshindernisse abzubauen. Zusatzrentensysteme dürfen es mobilen Arbeitnehmern nicht erschweren, bis zum Ende ihres Erwerbslebens ausreichende Rentenanwartschaften anzusammeln. Konkret bestehen derartige Hindernisse nach Ansicht der Kommission derzeit bei den Bedingungen für den Erwerb von Rentenansprüchen (Rentenanwartschaften), bei der Wahrung ruhender Rentenansprüchen und bei der Übertragbarkeit von Ansprüchen. Da sich der Vorschlag auf die Art 42 und 94 des Vertrages stützt, bedarf es zu seiner Verabschiedung eines einstimmigen Ratsbeschlusses und ist das Mitentscheidungsverfahren mit dem Europäischen Parlament anzuwenden.

