VwGH 15.10.2013, 2010/02/0161-5
Schlagwörter:
Spruch; Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift; Angabe der angewendeten Gesetzesbestimmung; Mangel; Aufhebung und Abänderung durch die Oberbehörde; offenkundige Verletzung zum Nachteil des Bestraften; Anwendbarkeit im Verfahren vor dem VwGH;

