Normen: § 5 Abs 2 Z 3 LMSVG
Schlagwörter:
Verbraucherschutz; Anforderungen an Lebensmittel; Hervorhebung gesetzlich vorgeschriebener Eigenschaften; Irreführungseignung;
Normen: § 5 Abs 2 Z 3 LMSVG
Schlagwörter:
Verbraucherschutz; Anforderungen an Lebensmittel; Hervorhebung gesetzlich vorgeschriebener Eigenschaften; Irreführungseignung;
