EuGH 30.5.2013, C-168/13
Schlagwörter:
Europarecht; Europäischer Haftbefehl; Ausweitung der Wirkung auf andere Straftat; Rechtsschutz; Recht auf ein faires Verfahren; aufschiebende Wirkung; Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten; Frist zur Vollstreckung;

