Normen: § 364 GewO
Schlagwörter:
Einziehung von Ausweispapieren; Zurückstellungspflicht; Nichtvorlage eines verlorengegangenen Gewerbescheins;
Normen: § 364 GewO
Schlagwörter:
Einziehung von Ausweispapieren; Zurückstellungspflicht; Nichtvorlage eines verlorengegangenen Gewerbescheins;
