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§ 134 Abs 3c KFG; § 97 Abs 5 StVO

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtKraftfahrrechtZUV aktuell 2013/10ZUV aktuell 2013, 42 Heft 1 v. 1.3.2013

Normen: § 134 Abs 3c KFG; § 97 Abs 5 StVO

Schlagwörter:

Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung; Anhaltung; Anhaltezeichen;

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