vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UVS Oberösterreich 21.5.2012, VwSen-166723; VwGH 13.6.1985, 85/02/0154

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtStrassenverkehrsrechtZUV aktuell 2012/189ZUV aktuell 2012, 171 Heft 4 v. 1.12.2012

§ 84 StVO

In der vorliegenden Entscheidung führte der UVS Oberösterreich überzeugend aus, warum das Abstellen eines Sattelanhängers mit Werbeaufschrift als bewilligungspflichtige Werbung iSd § 84 StVO zu qualifizieren war. Er legte außerdem dar, ob der entsprechende Strafbescheid an den Zulassungsbesitzer oder den Unternehmer, für den geworben wurde, zu richten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!