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UVS Salzburg 8.8.2011, 17/10415/10-2011

Ausgewählte UVS-Entscheidungen LandesrechtBaurechtZUV aktuell 2012/192ZUV aktuell 2012, 172 - 173 Heft 4 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Verfahren traf der UVS Salzburg Feststellungen zur verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bauherr, Bauführer und Bauausführendem.

Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 1 Z 9 Sbg BauPolG

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