§ 67 FPG
Gilt auch für türkische Staatsangehörige aufgrund des Assoziationsabkommens der EU mit der Türkei die für Fremde günstigere Regelung des § 67 FPG? Zur Beantwortung dieser Frage verwies der VwGH darauf, dass sich die Rechtslage zur Vorgängerbestimmung nicht geändert habe.

