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UVS Vorarlberg 13.2.2012, 1-229/11

LebensmittelrechtJudikaturZUV aktuell 2012/68ZUV aktuell 2012, 71 Heft 2 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu beurteilen, ob von einem "familiären Verband" iSd § 3 Z 9 LMSVG gesprochen werden kann, wenn das Wasser auch vom Sohn des Berufungswerbers genutzt wird, dieser aber nur sein Nachbar ist.

Rechtsgrundlagen: § 3 Z 9 LMSVG

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