Zusammenfassung: Der UVS hatte zu beurteilen, ob von einem "familiären Verband" iSd § 3 Z 9 LMSVG gesprochen werden kann, wenn das Wasser auch vom Sohn des Berufungswerbers genutzt wird, dieser aber nur sein Nachbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 9 LMSVG
Schlagwörter:

