§ 2 Abs 2 VVG; § 14 Abs 1 VStG
Im gegenständlichen Erkenntnis erörtert der VwGH das Verhältnis der Vollstreckungsbestimmungen des § 2 Abs 2 VVG und § 14 Abs 1 VStG. Ebenso legt er dar, inwiefern sich der Inhalt der beiden Regelungen unterscheidet.
VwGH 15.3.2012, 2009/17/0037

