§ 53 Abs 1 Z 1 GSpG; § 52 Abs 1 GSpG; § 52 Abs 2 GSpG; § 39 Abs 1 VStG
Der UVS hatte zu beurteilen, ob es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme eines Glücksspielautomaten maßgeblich ist, ob ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften oder ein gerichtliches Strafdelikt vorliegt. Er verweist dabei auf die Judikatur des VwGH und die kürzlich geänderte Rechtslage.

