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UVS Steiermark 16.1.2012, 30.3-34/2011-3

KraftfahrrechtJudikaturZUV aktuell 2012/66ZUV aktuell 2012, 70 Heft 2 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: In einer Lenkeranfrage nach § 103 KFG, die an eine Personengesellschaft zugestellt wurde, war die Rechtsform nicht korrekt angeführt. Der UVS hatte zu entscheiden, ob der Strafausspruch gegenüber dem Gesellschafter zu Recht erfolgt ist.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 9 Abs 1 VStG

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