§ 2 Abs 1 LSG Stmk
Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob das Werfen eines pyrotechnischen Gegenstandes (eines "Deutschen Krachers") in Richtung eines Menschen eine Verletzung des öffentlichen Anstands iSd Landessicherheitsrechts darstellt. Dabei verwies er auch auf die bereits ergangene Judikatur.

