§ 76 Abs 1 FPG
Im gegenständlichen Fall erörterte der VwGH, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Verhängung der Schubhaft notwendig und verhältnismäßig ist. Er hatte zu entscheiden, ob die Nichtbefolgung eines Ausreisebefehls an sich schon einen solchen Sicherungsbedarf begründet.

