§ 64 Abs 1 Z 2 FPG
In dieser Entscheidung führt der VwGH genau aus, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Person als "von klein auf im Inland aufgewachsen" anzusehen ist und damit ihr Aufenthalt als verfestigt gilt. Er geht auf mehrere frühere ergangene Urteile ein und beschreibt, inwiefern der vorliegende Sachverhalt mit jenen dieser Entscheidungen vergleichbar ist.

