§ 77 Abs 1 GewO; § 77 Abs 2 GewO; § 74 Abs 2 Z 1 GewO; § 74 Abs 2 Z 2 GewO
Im vorliegenden Erkenntnis beschreibt der VwGH die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Betriebsanlage, insbesondere geht er auf die Interessen der Nachbarn ein, welche zu berücksichtigen sind. Am Ende führt der VwGH aus, welchen Sachverständigen es obliegt, die Voraussetzungen, die das Gesetz vorsieht, festzustellen.

