§ 33 ASVG
In Zusammenhang mit Übergangsbestimmungen im Regime des ASVG wendet sich der VwGH in Hinblick auf Meldefristverlängerungen der Frage zu, welche Rechtslage auf den judizierten Sachverhalt anzuwenden ist.
VwGH 27.4.2011, 2008/08/231
§ 33 ASVG
In Zusammenhang mit Übergangsbestimmungen im Regime des ASVG wendet sich der VwGH in Hinblick auf Meldefristverlängerungen der Frage zu, welche Rechtslage auf den judizierten Sachverhalt anzuwenden ist.
VwGH 27.4.2011, 2008/08/231
