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UVS Tirol, 1.12.2010, uvs-2010/24/3356-1

KraftfahrrechtJudikaturZUV aktuell 2011/90ZUV aktuell 2011, 66 Heft 2 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der UVS der Frage zuzuwenden, ob eine Lenkerauskunft klar und vollständig erteilt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG

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