§ 71 Abs 1 AVG; § 71 Abs 2 AVG
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung widmet sich der VwGH eingehend den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Kann die Begründung nach einem fristwahrend erfolgtem Antrag nachgeliefert werden?
VwGH 17.2.2011, 2009/07/0082-5

