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Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot bedarf Honig, der Pollen des Maises MON 810 enthält, als aus GVO hergestelltes Lebensmittel einer Zulassung für das Inverkehrbringen

EuroparechtJudikaturZUV aktuell 2011/66ZUV aktuell 2011, 41 - 42 Heft 1 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der EuGH mit dem Inverkehrbringen von Honig, der aus MON 810-Mais-Pollen hergestellt wird, zu befassen. Sind diese Pollen als GVO anzusehen?

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