§ 28a Abs 1 AuslBG; § 153e Abs 1 StGB
Vorliegendes Erkenntnis hatte die Verfassungskonformität einer Bestrafung und Verfolgung nach den einschlägigen Normen des AuslBG und des Sozialbetrugsgesetzes unter dem Aspekt der Doppelbestrafung zu beurteilen.

