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Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet nicht verbieten. Die Gesundheit der Verbraucher ist durch weniger beeinträchtigende Maßnahmen zu schützen.

EuroparechtJudikaturZUV aktuell 2011/69ZUV aktuell 2011, 45 Heft 1 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz hatte sich auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Verbot des Internetvertriebs von Kontaktlinsenprodukten nach ungarischem Recht, das dafür ein mindestens 18 m² großes Geschäftslokal vorschreibt, zulässig ist.

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