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Europarecht: Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn sie individuell für Handlungen verantwortlich ist, die von einer sich terroristischer Methoden bedienenden Organisation begangen wurden. Der Umstand allein, dass

EuroparechtAufsatzZUV aktuell 2010/229ZUV aktuell 2010, 188 - 189 Heft 4 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung stellt der EuGH fest, dass die bloße ehemalige Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation nicht automatisch einem Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung gleichkommt. Vielmehr bedarf es noch weiterer Kriterien, die hinzutreten müssen.

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