Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob es sich bei der Vorschreibung von Pflegegebührenrechnungen und Zahlungsaufforderungen um einen Akt der Privatrechtsverwaltung oder um einen Hoheitsakt handelt.
Rechtsgrundlagen: § 89 SpitalgG Vlbg; § 90 SpitalgG Vlbg

