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Trockenbauarbeiten; Verwendung überlassener Arbeitskräfte ist Beschäftigung nach AuslBG

ArbeitsrechtJudikaturZUV aktuell 2010/112ZUV aktuell 2010, 79 Heft 2 v. 1.6.2010

§ 2 Abs 2 AuslBG; § 4 Abs 2 ÄUG

Geprüft wurde, ob Trockenbauarbeiten einfache manipulative Tätigkeiten darstellen und ob diese ein selbständiges Werk iSd AÜG darstellen können.

VwGH 25.3.2010, 2008/09/0292

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