Der EuGH untersuchte, ob die Richtlinie 2004/83 Personen als Flüchtlinge anerkennt, die aus außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Gründen den Schutz oder Beistand von Einrichtungen der Vereinten Nationen mit Ausnahme des UNHCR nicht mehr in Anspruch nehmen.
EuGH C-31/09
Schlagwörter:

