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Keine Ersatzpflicht bei aufrechtem Bezug von Sozialhilfe

SozialrechtJudikaturZUV aktuell 2010/127ZUV aktuell 2010, 86 - 87 Heft 2 v. 1.6.2010

§ 26 Wiener Sozialhilfegesetz (WSHG)

Der VwGH prüfte die Rechtmäßigkeit des Kostenersatzes für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts iSd § 26 WSHG, den das Magistrat Wien dem Beschwerdeführer auferlegt hatte.

VwGH 29.1.2010, 2009/10/0128

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