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Glückspielautomat und Glücksspielapparat sind Synonyme, Begriffsbestimmung

GlücksspielrechtJudikaturZUV aktuell 2010/37ZUV aktuell 2010, 28 Heft 1 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Der UVS Salzburg hat in seiner Entscheidung eindeutig festgestellt, dass die Begriffe Glückspielautomat und Glücksspielapparat im wesentlichen decken und synonym verwendbar sind.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 GSPG; § 2 Abs 3 GSpG

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