§ 2 Abs 4 AuslBG
Vorliegend hatte der VwGH zu prüfen, ob das Vorliegen eines Gewerbescheines für die Beurteilung einer selbständigen Tätigkeit ausreichend ist. Weiters war fraglich, ob im Zweifel ein Unterschreiten der Mindeststrafe denkbar ist.
§ 2 Abs 4 AuslBG
Vorliegend hatte der VwGH zu prüfen, ob das Vorliegen eines Gewerbescheines für die Beurteilung einer selbständigen Tätigkeit ausreichend ist. Weiters war fraglich, ob im Zweifel ein Unterschreiten der Mindeststrafe denkbar ist.
