Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine spekulative Preisgestaltung einen Ausscheidungsgrund darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 98 Z 3 BVergG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine spekulative Preisgestaltung einen Ausscheidungsgrund darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 98 Z 3 BVergG
Schlagwörter:
