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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Veranstaltungs- und Versammlungsrecht

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 170 - 171 Heft 4 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Der VwGH hatte zu beurteilen, ob das Aufstellen eines Standes in der Fussgängerzone vor einem Pelzgeschäft ohne vorige Einholung einer Genehmiging verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden kann.

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