Zusammenfassung: Der VwGH hatte zu beurteilen, ob das Aufstellen eines Standes in der Fussgängerzone vor einem Pelzgeschäft ohne vorige Einholung einer Genehmiging verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden kann.
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Zusammenfassung: Der VwGH hatte zu beurteilen, ob das Aufstellen eines Standes in der Fussgängerzone vor einem Pelzgeschäft ohne vorige Einholung einer Genehmiging verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden kann.
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