§ 25 Abs VStG; § 25 Abs StVO
Der VwGH beschreibt die Unbeschränktheit der beweismittel und geht im Speziellen auf die " private" Radarüberwachung ein.
VwGH 14.06.2005, 2004/02/0393
§ 25 Abs VStG; § 25 Abs StVO
Der VwGH beschreibt die Unbeschränktheit der beweismittel und geht im Speziellen auf die " private" Radarüberwachung ein.
VwGH 14.06.2005, 2004/02/0393
