Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtmäßigkeit der Bekanntmachung der Vergabe zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 26 BVerG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtmäßigkeit der Bekanntmachung der Vergabe zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 26 BVerG
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