Zusammenfassung: Der VwGH hatte zu entscheiden, ob dem BF die Unkenntnis über die Kurzparkzone anzulasten war.
Rechtsgrundlagen: § 52 StVO
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Zusammenfassung: Der VwGH hatte zu entscheiden, ob dem BF die Unkenntnis über die Kurzparkzone anzulasten war.
Rechtsgrundlagen: § 52 StVO
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