Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob " schreddern" als Abfallbehandlung zu qualifizieren ist und ob Eisenbahngleise zu den nicht gefährlichen Abfällen zählen.
Rechtsgrundlagen: § 2 AWG; § 15 AWG; § 37 AWG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob " schreddern" als Abfallbehandlung zu qualifizieren ist und ob Eisenbahngleise zu den nicht gefährlichen Abfällen zählen.
Rechtsgrundlagen: § 2 AWG; § 15 AWG; § 37 AWG
Schlagwörter:
