Zusammenfassung: Der VwGH hatte über die Rechtsmäßigkeit der Aberkennung der Aufschiebenden Wirkung der Berufung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 64 Abs 2 AVG
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Zusammenfassung: Der VwGH hatte über die Rechtsmäßigkeit der Aberkennung der Aufschiebenden Wirkung der Berufung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 64 Abs 2 AVG
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