Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das verschuldete (noch) Nichtbesitzen einer Plakette, die den Bewilligungsinhaber ausweist dauerhaft in einer Kurzparkzone parken zu dürfen, eine Verkürzung der Parkgebühr darstellt oder eine Übertretung nach § 2 KontEV ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Stmk ParkgebG; § 2 Grazer ParkgebG; § 45 Abs 4 StVO

