Zusammenfassung: Der VwGH hatte zu entscheiden, ob mit dem spruchgemäßen Vorwurf, die Windschutzscheibe habe " 10 Steinschlagbeschädigungen aufgewiesen'" zum Ausdruck gebracht wurde, dass mit diesem Zustand der Windschutzscheibe ein sicheres Lenken des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet ist.
Rechtsgrundlagen: § 10 KFG

