§ 103 Abs 2 KFG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob mit der Berichtigung einer fehlerhaften Ortsangabe durch die Behörde das " Fragerecht" verbraucht ist.
VwGH 25.02.2005, 2004/02/0217
§ 103 Abs 2 KFG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob mit der Berichtigung einer fehlerhaften Ortsangabe durch die Behörde das " Fragerecht" verbraucht ist.
VwGH 25.02.2005, 2004/02/0217
