§ 51e VstG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob im fortgesetzten Verfahren im zweiten Rechtsgang die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gestattet ist.
VwGH 15.04.2005, 2003/02/0029
§ 51e VstG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob im fortgesetzten Verfahren im zweiten Rechtsgang die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gestattet ist.
VwGH 15.04.2005, 2003/02/0029
