§ 13 Abs 3 AVG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob ein Mangel der durch die Partei bewusst herbeigeführt wurde, verbesserungsfähig ist.
VwGH 25.02.2005, 2004/05/0115
§ 13 Abs 3 AVG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob ein Mangel der durch die Partei bewusst herbeigeführt wurde, verbesserungsfähig ist.
VwGH 25.02.2005, 2004/05/0115
