§ 27 VstG; § 28 VstG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob erst im Berufungsverfahren hervortretende Umstände unberücksichtigt bleiben.
VwGH 28.10.2004, 2003/09/0069
§ 27 VstG; § 28 VstG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob erst im Berufungsverfahren hervortretende Umstände unberücksichtigt bleiben.
VwGH 28.10.2004, 2003/09/0069
