Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Ablieferungspflicht einer ausländischen Lenkerberechtigung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 29 FSG; § 30 FSG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Ablieferungspflicht einer ausländischen Lenkerberechtigung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 29 FSG; § 30 FSG
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