§ 54b VstG
Der VwGH hatte über den Fall der Unzuständigkeit in Bezug auf die Rückerstattung einer Geldstrafe zu entscheiden.
VwGH 28.10.2004, 2001/09/0030
§ 54b VstG
Der VwGH hatte über den Fall der Unzuständigkeit in Bezug auf die Rückerstattung einer Geldstrafe zu entscheiden.
VwGH 28.10.2004, 2001/09/0030
