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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf)verfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 37 - 38 Heft 1 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Der VwGH hatte darüber zu entscheiden, ob die Abstandnahme von einer mündlichen Verhandlung als Verzicht des BF angesehen werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 51e VstG

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