§ 26 AuslBG; § 28 AuslBG
Der Verwaltungsgerichtshof erläutert den Begriff der " beauftragten Person" iSd § 26 Abs 1 AuslBG und stellt fest, dass dieser nicht Adressat der Verpflichtung gemäß § 26 Abs 2 AuslBG ist.
VwGH 30.06.2004, 2001/09/0160
§ 26 AuslBG; § 28 AuslBG
Der Verwaltungsgerichtshof erläutert den Begriff der " beauftragten Person" iSd § 26 Abs 1 AuslBG und stellt fest, dass dieser nicht Adressat der Verpflichtung gemäß § 26 Abs 2 AuslBG ist.
VwGH 30.06.2004, 2001/09/0160
