§ 5 StVO
Der Verwaltungsgerichtshof stellt die Rechtsansicht in Frage, ob ein nicht geschulter und geprüfter Fahrzeuglenker von einem einschreitenden Straßenaufsichtsorgan über die Folgen der Verweigerung der Ablegung der Atemluftprobe belehrt worden sein muss, damit die diesbezügliche Strafbarkeit eintritt.

