Zusammenfassung: Da der VwGH am 28.11.2004 einen Bescheid des UVS Wien wegen Verletzung von Verfahrenvorscriften behoben hat, und diese Entscheidung eine Abkehr der bisher ständigen Rechtsprechung darstellt, erläutert der Autor in diesem Beitrag die aufgrund dieser Entscheidung auf die Behörden zukommenden Probleme. Insbesondere geht der Autor auf Vollziehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes bzw. auf die Sinnhaftigkeit des vom VwGH angeordneten Verfahrensschrittes ein.

