Zusammenfassung: Der UVS hatte in Bezug auf eine Lenkererhebung zu entscheiden, ob ein Fehlverhalten der Post für die Strafbarkeit der unterbliebenen Lenkerauskunft erheblich war.
Rechtsgrundlagen: § 17 ZustellG; § 103 Abs 2 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte in Bezug auf eine Lenkererhebung zu entscheiden, ob ein Fehlverhalten der Post für die Strafbarkeit der unterbliebenen Lenkerauskunft erheblich war.
Rechtsgrundlagen: § 17 ZustellG; § 103 Abs 2 KFG
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